
Bildnachweis: shutterstock / Studio Romantic
|
Herzlich Willkommen, Diese Homepage widmet sich dem Medizinischen Kinderschutz (Kind ist hier zu verstehen als minderjährige Person unter 18 Jahren) und richtet sich an alle Fachkräfte, deren Aufgabe es ist, sich für den Schutz von Kindern im medizinischen Kontext stark zu machen. Besonders betonen möchten wir an dieser Stelle, dass Kinderschutz nicht ausschließlich ein Thema der Pädiatrie ist. Durch differenzialdiagnostische Fragestellungen zeigt er sich in zahlreichen weiteren medizinischen Disziplinen. Manchmal behandeln Sie möglicherweise ausschließlich erwachsene Patientinnen und Patienten, die jedoch eine Personensorge tragen und Unterstützung benötigen könnten, um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden. Ebenso kann es sein, dass Sie ein chronisch erkranktes Geschwisterkind begutachten, das aufgrund seiner gesundheitlichen Situation viel Aufmerksamkeit der gesamten Familie beansprucht. Auch in Kliniken und Praxen kann es zu Grenzverletzungen und Gefährdungslagen durch Mitarbeitende gegenüber vulnerablen Gruppen kommen. Da Gesundheitseinrichtungen einen sicheren Ort für Kinder darstellen sollen, schreibt der G‑BA seit 2020 vor, dass entsprechende Schutzkonzepte entwickelt und vorgehalten werden. Unter dem Motto „Sensibilisieren. Hinsehen. Erkennen. Handlungssicher sein.“ möchten wir Sie darin unterstützen, wirksamen medizinischen Kinderschutz umzusetzen – durch das Zusammenspiel der Expertisen aus dem Gesundheitswesen sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Unsere Homepage bietet in erster Linie Ärztinnen und Ärzten, medizinischem bzw. pflegerischem Personal, therapeutischen Fachkräften sowie weiteren Berufsgruppen des Gesundheitswesens eine umfassende Informationsplattform. Diese kann, soll und darf gern auch von Fachkräften aus dem Sozialwesen genutzt werden. Darüber hinaus stellt sie z.B. wichtige Kontaktdaten bereit – regional einsehbar über die rote Sachsenkarte –liefert relevante Fachhinweise und Materialien sowie Verweise auf fachspezifische Veranstaltungen. Zudem soll sie Ihnen als professionelle Orientierungshilfe dienen – sowohl im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung als auch beim Handeln im Kontext eines Hilfebedarfs oder bei der Vermittlung Früher Hilfen. |
Kontakte:
regionale Ansprechpersonen: |
|
|
|
|